Schweiz Basel Landschaft - 120 x 120 cm

Schweiz Basel Landschaft - 120 x 120 cm
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Bedeutung / Ursprung der Flagge:

Der Kanton Basel-Landschaft, auch Baselland oder Baselbiet genannt, ist ein Kanton im Nordwesten der Schweiz. Der Kanton befindet sich im Nordwesten der Schweiz. Mit wenigen Ausnahmen umfasst er sämtliche Gemeinden des Laufentals entlang der Birs sowie die Gemeinden entlang der Ergolz. Die Form des Kantons ist ganz unregelmässig, entsprechend vielseitig gestaltet sich die Grenzziehung, die mehrere Agglomerationen zerschneidet. Flächenmässig gehört er zu den kleineren Kantonen der Schweiz, belegt Platz 19 von 26. Aufgrund seiner dichten Besiedlung liegt er im Einwohnerrang auf Platz 10. Basel-Landschaft grenzt im Osten und Nordosten an den Kanton Aargau sowie an den Rhein, der die Landesgrenze zu Deutschland bildet. Des weiteren grenzt im Norden der Kanton Basel-Stadt an. Im weiteren Verlauf folgt dann im Nordwesten die Landesgrenze zu Frankreich. Die Ausdehnung des Kantons wird auch thematisiert in seiner inoffiziellen, aber weitbekannten Hymne, dem Baselbieterlied. Im Süden grenzt er an das Mutterland des Kantons Solothurn, von dem einige Exklaven westlich an den Kanton Basel-Landschaft grenzen. Im äussersten Südwesten verläuft die Grenze zum Kanton Jura Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden. Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Infolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892. Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am "Nein" der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel-Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu. In Basel-Landschaft besteht ein Verfassungsgebot zur staatlichen Eigenständigkeit, die Verfassung von Basel-Stadt enthielt bis zur Totalrevision 2006 ein Wiedervereinigungsgebot.

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