Luxemburg Handelsflagge Wappen - 90 x 150 cm

Luxemburg Handelsflagge Wappen - 90 x 150 cm
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Bedeutung / Ursprung der Flagge:

Die luxemburgische Geschichte beginnt bereits 963, als mit dem Erwerb der Lützelburg die Grundlage der späteren Grafschaft Luxemburg geschaffen wurde, doch wechselte das Gebiet mehrmals den Besitzer. 1354 wurde Luxemburg ein Herzogtum. 1482 fiel Luxemburg an die Habsburger, 1555 an Spanien. 1659 mußte Luxemburg die Gebiete südlich der Linie Diedenhofen-Montmédey an Frankreich abtreten. Zwischen 1684-97 war Luxemburg ganz in französicher Hand. 1714 kam Luxemburg wieder an die Habsburger. 1794 besetzte Frankreich Luxemburg und wurde 1801 im Firden von Lunéville förmlich von Österreich an Frankreich abgetreten. Auf dem Wiener Kongreß erhielt Luxemburg seine Selbständigkeit und wurde Großherzogtum, mußte jedoch einige Gebiete an Peußen abtreten und wurde Mitglied des Deutschen Bundes. Es war in Personalunion mit den Niederlanden verbunden. 1839 mußte Luxemburg den wallonischen Teil des Landes, etwa zwei Drittel, an Belgien abtreten. Bei Auflösung des Deutschen Bundes 1866 wurde Luxemburg selbständig. 1890 starb der männliche Zweig des niederländischen Hauses Oranien aus. Damit wurde die Personalunion aufgelöst und das Haus Nassau übernahm in Luxemburg den Thron. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurde Luxemburg von Deutschen Truppen besetzt. Als Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Ein veralteter Begriff für die Handelsflagge ist Kauffahrteiflagge. Die Handelsflagge ist neben der Kriegsflagge eine der beiden ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge. In den meisten Ländern führten ursprünglich alle Schiffe die gleiche Flagge, unabhängig davon, ob sie in privatem oder staatlichem Besitz waren, und unabhängig davon, ob sie bewaffnet oder unbewaffnet waren. Im Laufe der Zeit bildete sich jedoch in vielen Ländern (zunächst vor allem Großbritannien) eine Unterscheidung zwischen der Flagge für die bewaffneten Schiffe des Staates (der Kriegsmarine und anderer bewaffneter Kräfte) und der Flagge für die privaten, unbewaffneten Schiffe heraus. Einige Länder, wie z. B. Frankreich und die USA, haben nach wie vor nur eine Flagge für alle Zwecke der Schifffahrt (Nationalflagge). Heute ist die Handelsflagge die Flagge für alle Schiffe, die in einem Land registriert sind, außer sie sind berechtigt, eine andere, abweichende Flagge zu führen. Das Recht zu ihrer Führung wird durch ein staatliches Flaggenzeugnis verliehen.

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