Bedeutung / Ursprung der Flagge:
Nationalflagge
Die Flagge Liechtensteins ist Blau und Rot waagerecht gestreift, mit einem goldenem Fürstenhut im Obereck. Der Fürstenhut steht für die Einheit von Volk, Fürstenhaus und Staat. In dieser Form ist die Flagge seit 1937 in Gebrauch. Die Landesfarben Blau und Rot sind wahrscheinlich auf die liechtensteinischen Livreefarben zurückzuführen. Zur Bedeutung der Farben gibt es folgende Theorien:
Blau symbolisiert den Himmel, Rot die abendlichen Feuer (oder das Feuer der Erde)
Blau erinnert an das blaue Band des Rheins, Rot erinnert an die Flagge des Fürsten (Gold-Rot)
Die Farben sind mindestens seit 1764 bekannt und wurden mit der Verfassung vom 05.10.1921 in waagerechter Anordnung als Nationalflagge angenommen. Diese war jedoch mit derjenigen von Haiti identisch, weshalb am 24.06.1937 zur Unterscheidung nahe dem Liek ein gelber (goldener) Fürstenhut eingefügt wurde. Am 30.06.1982 wurden neue Flaggengesetze erlassen. Die Fürstenflagge ist nun blau-rot längs gestreift mit dem ganzen Wappen in der Mitte, das Ganze gelb umrandet. Fürstentreue Bürger hissen jedoch oft die alte Fürstenflagge, eine Flagge in den Farben des Fürstenhauses, Gelb und Rot.
Das Staatswappen Liechtensteins ist das Wappen des Hauses Liechtenstein. Auf dem Herzschild die Farben des Fürstenhauses, Gelb und Rot. In den Quartieren die Abstammung des Hauses: Schlesien, Kuenring, Troppau und Ostfriesland-Rietberg, in der eingepfropften Spitze das Horn von Jägerndorf. Das kleine Staatswappen wird gebildet vom Herzschild mit dem Fürstenhut darüber. Beide Wappen durch Gesetz vom 04.06.1957 bestätigt.
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