Bedeutung / Ursprung der Flagge:
Reichspräsident war die Bezeichnung für das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1945. Gemäß Artikel 43 der Weimarer Verfassung wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Die Amtszeit betrug sieben Jahre, wobei mehrfache Wiederwahl zulässig war. Für das Amt kandidieren konnten deutsche Staatsbürger, die das 35. Lebensjahr vollendet hatten.
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