Deutscher Widerstand 20. Juli Stauffenberg - 90 x 150 cm

Deutscher Widerstand 20. Juli Stauffenberg - 90 x 150 cm
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Bedeutung / Ursprung der Flagge:

Die Vorbereitungen zur Erschaffung einer neuen deutschen Nationalsymbolik begannen während des „Verfassungskonvents“ auf Herrenchiemsee, der zwischen dem 10. und 25. August 1948 tagte. Obwohl es Überlegungen gab, die Flaggenfrage bis zu einer Wiedervereinigung aufzuschieben, entschloss man sich schließlich doch, eine Entscheidung zu treffen. Dies geschah vor allen Dingen unter dem Eindruck des Verfassungsentwurfes der SED vom 22. November 1946, in dem Schwarz-Rot-Gold als die Farben einer zukünftigen „Deutschen Republik“ bestimmt wurden. Während die Sozialdemokraten für die Wiedereinführung der alten Weimarer Farben Schwarz-Rot-Gold plädierten, hielt man es auf Seiten der CDU/CSU sowie der konservativen Deutschen Partei für angemessener, die „Kreuzflagge“ des 20. Juli 1944 als neue Deutsche Nationalflagge zu wählen. Diese von Josef Wirmer, einem Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944, entworfene Flagge, die nach dem erfolgreichen Attentat auf Adolf Hitler als vorläufige Nationalflagge hätte Verwendung finden sollen, war Grundlage eines späteren Vorschlags der CDU/CSU vom 5. November 1948. Josef Wirmers jüngerer Bruder Ernst war Mitglied des Parlamentarischen Rats und überzeugte am 26. Oktober 1948 die Delegierten der CDU/CSU zunächst, den Originalentwurf seines Bruders zu übernehmen. Dieser vermied das heraldische Problem, dass Schwarz direkt an Rot grenzte. Jedoch entschied man sich am 3. November 1948, das traditionelle Angrenzen von Rot und Schwarz beizubehalten. Im Entwurf zum Gesetzestext hieß es dazu: „Die Flagge des Bundes zeigt auf rotem Grunde ein schwarzes liegendes Kreuz und auf dieses aufgelegt ein goldenes Kreuz. Josef Wirmers Idee, die Nationalfarben in der Form eines skandinavischen Kreuzes anzuordnen, beruhte wohl auf der Vorstellung, dass man damit zum einen die Wehrmacht zufriedenstellte (durch Ähnlichkeit mit der Reichskriegsflagge) und zum anderen die demokratischen Kräfte berücksichtigte durch Verwendung der traditionellen demokratischen Farben. Dass schließlich eine Einigung zu Gunsten von Schwarz-Rot-Gold zustande kam, ist wohl vor allen Dingen der Tatsache zuzuschreiben, dass damit eine Rechtskontinuität zwischen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht werden konnte. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde am 23. Mai 1949 die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Artikel 22 bestimmt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“

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