Bedeutung / Ursprung der Flagge:
Landesdienstflagge
Sachsen
ehemaliges Bundesland
des Deutschen Reiches
1949-1952 Land der DDR
1952-1990 aufgelöst
seit 1990 Bundesland der BRD
Die Farben der Wettiner, und somit die Landesfarben von Sachsen, waren ursprünglich alten deutschen Reichsfarben Schwarz und Gold, die von den Wettinern auch nach der Trennung in Albertiner und Ernestiner im Wappenschild geführt wurden. Diese Farben erschienen wahrscheinlich nie in der dargestellten Form auf Flaggen, da in der Zeit des Barock und auch später die Flaggen sehr üppig ausgestaltet wurden, und eigentlich noch immer Personenflaggen waren. Man identifizierte sie nicht mit einem Land, sondern mit dem Herrscher, und auch die Truppenteile des Landes hatten alle eigene, unterschiedlich gestaltete Flaggen. Flaggen als Kennzeichen einer Nation kamen erst mit und vor allem nach der napoléonischen Ära auf, als große Volksheere aufgestellt wurden, und einfacher gestaltete Flaggen schnell verfügbar sein mussten.
Als der sächsische König Friedrich-August I., aus dem Geschlecht der wettinischen Albertiner, im Zuge des Endes der Befreiungskriege gegen Napoleon 1815 aus der Gefangenschaft nach Sachsen heimkehrte, wurde er von seinem Volk mit grün-weißen Girlanden empfangen. In Würdigung dieser Tatsache beschloss der Monarch diese Farben künftig als Ladesfarben zu verwenden. Die sächsischen Herzogtümer (Thüringen), regiert von den wettinischen Ernestinern, übernahmen zumeist diese Regelung für ihre Landesfarben und Flaggen.
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